Statuten
Der Verein bezweckt unter anderem die Schaffung und den Betrieb eines Arbeitsmarktprogramms im Sinne des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) sowie des kantonalen Gesetztes über die Beschäftigung und Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) und zwar gestützt auf die Leistungsvereinbarung zwischen dem Verein qualifizierendes Arbeitsmarktprogamm OPRA und der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit des Kantons Wallis (DIHA), Logistik arbeitsmarktlicher Massnahmen (LAM), wobei letztere als Auftraggeber und erstere als Auftragnehmer zu bezeichnen sind.
Leistungsvereinbarungen mit Dritten kann der Verein nur mit Zustimmung der DIHA abschliessen. Der Verein kann sich an Unternehmungen und Organisationen mit sozialer Zwecksetzung beteiligen.